Wichtige Infos
Pensionspreise
CHF 119.- pro Aufenthaltstag für Bewohner*innen aus den Stiftergemeinden
CHF 124.- pro Aufenthaltstag für Bewohner*innen aus anderen Walliser Gemeinden
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Die Anmeldung erfolgt über die AHV-Gemeindezweigstelle. Die Pro Senectute kann Ihnen bei der Beantragung behilflich sein.
Hilflosenentschädigung
Eine Hilflosenentschädigung kann geltend machen, wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder Überwachung bedarf. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.
Beohner*innen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen, sind verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch dem Haus St. Theodul zu melden. Der Betrag der Hilflosenentschädigung wird gemäss kantonalen Weisungen den Bewohner*innen monatlich mit der Heimrechnung fakturiert.
Sekretariat
Das Sekretariat steht Ihnen für alle administrativen Belange zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Checkliste Heimeintritt
Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie alles Wichtige und Notwendige vor dem Heimeintritt in Ruhe vorbereiten und erledigen können. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Broschüre.