Wichtige Infos
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Die Anmeldung erfolgt über die AHV-Gemeindezweigstelle. Die Pro Senectute kann Ihnen beim Beantragung behilflich sein.
Hilflosenentschädigung
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Es handelt sich um eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten und wird an jene entrichtet, welche die Hilfe leisten.
Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen, sind verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch dem Haus St. Theodul beim Eintritt zu melden. Der Betrag der Hilflosenentschädigung stellt das Haus St. Thedoul gemäss kantonalen Weisungen den Bewohner*innen in Rechnung.
Sekretariat
Das Sekretariat steht Ihnen für alle administrativen Belange zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Checkliste Heimeintritt
Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie alles Wichtige und Notwendige vor dem Heimeintritt in Ruhe vorbereiten und erledigen können. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Broschüre.